Ich habe eine Tierquälerei beobachtet – was soll ich tun?
Eure Zivilcourage und euer Einsatz kann Tierleben retten!!
Auch wenn es nicht immer leicht ist: Sprecht den Halter direkt auf sein Verhalten an und versucht, vernünftig mit ihm zu reden.
Zeigt sich der Tierhalter uneinsichtig, sollte bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht werden. Dies kann in der Regel sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich aber, die Anzeige schriftlich einzureichen, da ihr dadurch mehr Glaubwürdigkeit zugesprochen wird. Beruft euch auf § 2 des Tierschutzgesetzes, nach dem der Tierhalter verpflichtet ist, die Tiere der Art entsprechend zu versorgen. Versucht, den Tatbestand möglichst genau zu dokumentieren: Fotos, Videos, Zeugenaussagen. Je mehr Zeugen sich beim Veterinäramt melden, desto besser. Wichtig: Gebt Beweismaterial nie oder nie ohne Kopie aus der Hand, vervielfältigt schriftliche Dokumente und Fotos!
Wendet euch sich bitte auch direkt an das Veterinäramt (oftmals Teil des Landratsamtes). Wichtig: Zeigt unbedingt auch dem Veterinäramt eure Fotos und Dokumente, welche die tierquälerischen Zustände dokumentieren. Amtstierärzte sind aufgrund §16a Tierschutzgesetz „Beschützergaranten“ für das Wohl der Tiere und die Einhaltung des Tierschutzrechts. Sie sind daher verpflichtet, gegen tierschutzrechtswidrige Handlungen und Zustände vorzugehen. Es gibt kein Entschließungsermessen. Amtsveterinäre müssen immer handeln, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Verstöße gegen Tierschutzrecht begangen wurden, noch werden oder bevorstehen. Bleibt ihr untätig, könnt ihr selbst Straftaten i.S.d. §17 TierSchG durch Unterlassen begehen.
Wendet euch an einen örtlichen Tierschutzverein, oder an andere Tierschutzorganisationen eures Vertrauens – oft ist der Protest von verschiedenen Seiten sehr hilfreich!
Wendet euch mit euren Fotos und eurem schriftlichen Bericht an die regionale Presse. Öffentlicher Druck kann manchmal Wunder wirken!
Bedenkt auch: Nicht jeder Tierbesitzer hat auch immer Fachkenntnisse und könnte möglicherweise auch aus Unwissenheit seinem Tier nicht gerecht werden zum Beispiel weil der Halter sein Tier nicht versteht, bzw. dessen Körpersprache nicht lesen kann. Ein Gespräch kann auch hier in manchen Fällen tatsächlich helfen.
Selbstverständlich stehen wir euch auch hier mit Rat und Tat zu Seite und helfen euch – scheut euch nicht, uns unter info@streunerliebe.de oder über eine Nachricht auf unserer Facebook-Seite: https://www.facebook.com/Streunerliebe zu kontaktieren!
Wir bitten euch inständig, im Sinne des Tieres zu handeln und zu helfen, Missstände aufzudecken!
Herrenlose Haustiere
Wenn ihr ein herrenloses Haustier gefunden habt, kontaktiert bitte das örtliche Tierheim oder bringt das Tier direkt vorbei. Eventuell hat sich der Besitzer dort bereits gemeldet. Viele der Tiere sind gechipt und beim Deutschen Haustierregister oder bei Tasso registriert. Tierärzte und manche Tierschutzvereine besitzen Chip-Auslesegeräte, worüber die Besitzer ermittelt werden können.
Auch gibt es mittlerweile in den sozialen Netzwerken sehr viele (regionale) Seiten, die entlaufene/zugelaufene Tiere online stellen, sodass Menschen die Tiere teilen können, um so eine möglichst große Reichweite zu erlangen (z.B. Entlaufene Hunde Berlin/Brandenburg, Hunde-Suchmeldungen).
Solltet ihr weiteren Fragen haben, freuen wir uns über eure Kontaktaufnahme!